Dr. Nico Happe

Dr. Nico Happe

Herr Dr. Nico Happe wurde 1987 in Paderborn geboren, ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Er studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Arbeitsrecht an den Universitäten Jena und Bielefeld. Sein anschließendes Referendariat absolvierte er am Landgericht Bielefeld. Während des Referendariats promovierte Herr Dr. Happe im Jahr 2016 erfolgreich zu speziellen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und erhielt im selben Jahr seine Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 2019 führt er die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.

Seit dem 01.04.2024 bringt Herr Dr. Happe seine Fähigkeiten in unsere Kanzlei ein. Er war zuvor in einer anderen mittelständischen Arbeitsrechts-Kanzlei in Ostwestfalen tätig. Nunmehr liegt sein Schwerpunkt auf der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und der Unterstützung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei die Begleitung und Gestaltung von Betriebsänderungen im Sinne der Arbeitnehmerschaft, insbesondere die Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen.

Herr Dr. Happe berät und vertritt in allen Fragen sowohl des Individualarbeitsrechts als auch des kollektiven Arbeitsrechts. Er begleitet Arbeitnehmende bei der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, bei der Führung von Kündigungsschutzverfahren bis hin zu Zeugnisstreitigkeiten. Betriebsräte und Personalräte begleitet Herr Dr. Happe zielführend und konsequent bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte, sei es im Betrieb, in der Einigungsstelle oder vor dem Arbeitsgericht.