Historie

Im Jahre 2001 gründeten die Rechtsanwälte Christoph Wruck und Joachim Wagner die Kanzlei Wruck & Wagner. Beide waren zuvor als Einzelanwälte tätig, Rechtsanwalt Wagner im Bereich des Arbeitsrechts und Rechtsanwalt Wruck schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Steuerrechts und der steuerlichen Beratung. Darüber hinaus wurden von Anfang an auch allgemein-zivilrechtliche Mandate bearbeitet. Nachdem die Kanzlei seit ihrer Gründung im Jahr 2001 ihren Sitz zunächst über viele Jahre in der Stapenhorststrasse im Bielefelder Westen hatte, sind wir im November 2021 in moderne Räumlichkeiten im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Lohmann-Werke - einem traditionsreichen Bielefelder Metallverarbeitungsbetrieb - im Bielefelder Osten umgezogen. Seit dem 01.04.2024 verstärkt Rechtsanwalt Dr. Nico Happe das Anwaltsteam für den arbeitsrechtlichen Bereich.

Ausblick

Nach nunmehr fast einem Vierteljahrhundert in der Gründungskonstellation wird sich die personelle Zusammensetzung der Kanzlei und damit auch deren Ausrichtung in den nächsten Monaten weiterentwickeln. Rechtsanwalt Christoph Wruck wird sich altersbedingt nach und nach aus dem beruflichen Alltag zurückziehen. Dafür wird uns nach dem Eintritt von Dr. Nico Happe am 01.04.2024 und nach Abschluss seines Referendariats (voraussichtlich ab Februar 2025) Rechtsreferendar David Wagner ebenfalls als Rechtsanwalt und als weitere Verstärkung des arbeitsrechtlichen Dezernats unterstützen. Damit erhält die Kanzlei künftig eine nochmalige deutliche Fokussierung auf die arbeitsrechtliche Vertretung von Arbeitnehmern im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.